In allen Bereichen der Arbeitswelt haben psychische Belastungen in den vergangenen Jahren ständig zugenommen. Diese Belastungen sind auf verschiedene Arten messbar und äußern sich z. B. durch Informationsdefizite, Zeitdruck und fehlende Kommunikation.
Psychische Belastungen können die Motivation und Gesundheit der Beschäftigten stark beeinträchtigen und haben somit großen Einfluss auf die Arbeitsorganisation und Abläufe der Betriebe.
Wir beraten Sie bei der Durchführung und erstellen für Sie eine psychische Gefährdungsbeurteilung, die als das zentrale Element im betrieblichen Arbeitsschutz angesehen wird. Wir halten uns hierbei an die Gütekriterien Objektivität, Reliabilität und Validität um eine arbeitspsychologische Bewertung vorzunehmen.
Darüber hinaus orientieren wir uns an den Ausführungen zur DIN EN ISO 10075-1 bzw. 2.
Die psychische Gefährdungsbeurteilung ist eine der Grundlagen für ein systematisches und erfolgreiches Sicherheits- und Gesundheitsmanagement und lässt sich sehr gut verknüpfen mit anderen Aktivitäten des BGM.
Alle Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 5 ArbSchG), darüber hinaus sind die Ergebnisse zu dokumentieren (§6 ArbSchG).
Wir helfen Ihnen gerne erforderliche Maßnahmen auf Basis der Beurteilung durchzuführen und nachzuhalten. Hierzu zählen u. a. Screening-Verfahren zur Betrachtung der Arbeitsbedingungen sowie individuelle Begleitungen (z. B. Arbeitssituationsanalysen, Workshops, Zirkel) und besonders unser innovatives Online-Verfahren e-cco®.
Ihre Vorteile für den Einsatz unseres Online-Verfahrens:
- Wirtschaftlich und effizient
- Geringe Bindung von personellen Ressourcen
- Hohe endanwenderfreundliche Bedienbarkeit
- Individuelle Anpassungsmöglichkeiten
- Flexible Laufzeiten
- Benchmark möglich
- Einfache, verständliche grafische Darstellung der Befragungsergebnisse
Nähere Informationen zu unserer Produktlinie (e-cco online, e-cco live, e-cco exchange) finden Sie auch unter: www.e-cco.de